Hygienebeauftragte Kindereinrichtungen nach §33 IfSG / Erst- und Aktualisierungskurs

HygB-Kiga
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  • 3 Übersicht
Gemäß §36 IfSG ist jede Gemeinschaftseinrichtung die Kinder betreut (z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Schulen) verpflichtet einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan zu erstellen.
Zusätzlich müssen aufgrund der Unfallverhütungsvorgaben und den Arbeitsschutzvorschriften (Biostoffverordnung, TRBA 250) Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte
zum Schutz der Beschäftigten erstellt werden. Um die regelhafte Umsetzung der vorher genannten Vorgaben zu erreichen, empfiehlt es sich Hygienebeauftragte einzusetzen, die die Einrichtungsleitung in diesen Aufgaben unterstützen können.
Desinfektorenschule Dinkelscherben
220,00 EUR zzgl. 41,80 EUR (19,0%) MwSt.

Kunden mit HTW-Hygieneplan Kita: 176,00 EUR zzgl. 33,44 EUR (19,0%) MwSt.

31.01.2025 09:00 - 16:30

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