Hygienebeauftragte Kindereinrichtungn nach §33 IfSG
HygB-Kiga- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
HygB-K1-23
Gemäß §36 IfSG ist jede Gemeinschaftseinrichtung die Kinder betreut (z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Schulen) verpflichtet einen einrichtungsbezogenen Hygieneplan zu erstellen.
Zusätzlich müssen aufgrund der Unfallverhütungsvorgaben und den Arbeitsschutzvorschriften (Biostoffverordnung, TRBA 250) Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte
zum Schutz der Beschäftigten erstellt werden. Um die regelhafte Umsetzung der vorher genannten Vorgaben zu erreichen, empfiehlt es sich Hygienebeauftragte einzusetzen, die die Einrichtungsleitung in diesen Aufgaben unterstützen können.
Zusätzlich müssen aufgrund der Unfallverhütungsvorgaben und den Arbeitsschutzvorschriften (Biostoffverordnung, TRBA 250) Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte
zum Schutz der Beschäftigten erstellt werden. Um die regelhafte Umsetzung der vorher genannten Vorgaben zu erreichen, empfiehlt es sich Hygienebeauftragte einzusetzen, die die Einrichtungsleitung in diesen Aufgaben unterstützen können.
Desinfektorenschule Dinkelscherben
240,00
EUR
zzgl. 45,60 EUR (19,0%) MwSt.
HTW-Kunde Hygieneplan: 192,00 EUR zzgl. 36,48 EUR (19,0%) MwSt.
HTW-Kunde Hygieneplan: 192,00 EUR zzgl. 36,48 EUR (19,0%) MwSt.
08.12.2023 08:30 - 16:30
Markus Wiedenmann
Melanie Dopfer